Die Anweisungen T1 bis T22 fr ortsbewegliche Tanks gelten fr flssige und feste Stoffe der Klassen 1 und 3 bis 9. Die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 4.2.1 und die Vorschriften des Abschnitts 6.7.2 sind einzuhalten. Die Anweisungen fr ortsbewegliche Tanks mit Tankkrpern aus faserverstrkten Kunststoffen (FVK) gelten fr Stoffe der Klassen 1, 3, 5.1, 6.1, 6.2, 8 und 9. Darber hinaus gelten die Vorschriften des Kapitels 6.9.

T21

Mindestprfdruck (bar): 10

Mindestwanddicke des Tankkrpers (in mm Bezugsstahl fr Tankkrper aus metallenen Werkstoffen) (siehe 6.7.2.4): 10 mm

Druckentlastungseinrichtung (siehe 6.7.2.8): normal

Bodenffnung (siehe 6.7.2.6): nicht zugelassen

Hinweise:
Wenn bei Druckentlastungseinrichtung der Ausdruck "normal" angegeben ist, gelten alle Vorschriften des Unterabschnittes 6.7.2.8 mit Ausnahme von Absatz 6.7.2.8.3.

Wenn bei Bodenffnungen "nicht zugelassen" angegeben ist, sind Bodenffnungen nicht zugelassen, wenn der zu befrdernde Stoff flssig ist (siehe Absatz 6.7.2.6.1). Wenn der zu befrdernde Stoff bei allen unter normalen Befrderungsbedingungen auftretenden Temperaturen ein fester Stoff ist, sind Bodenffnungen, die den Vorschriften des Absatzes 6.7.2.6.2 entsprechen, zugelassen.